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Regeln

Hausordnung

AGB Auszug aus § 7 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung (1) Der Gast hat die Ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. (2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedriger bzw. normaler Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Insbesondere betrifft dieses die Dachfenster, da hier bei Regen und Wassereintritt erhebliche Schäden verursacht werden können. Auch zu Schlafenszeiten ist der Gast verantwortlich bei Regen die Dachfenster geschlossen zu halten. (3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu Euro 200,- (netto) in Rechnung stellen. (4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu Euro 200,- (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf den Balkonen mit geschlossener Balkontür erlaubt. (5) Die Internetnutzung ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Strafbare Handlungen, insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet ausschliesslich der Gast. (6) Die Ein- und/ oder Anbringung von Materialien zur Dekoration oder ähnliches ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.